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   BVerwG, 12.06.2001 - 2 B 28.01   

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https://dejure.org/2001,16415
BVerwG, 12.06.2001 - 2 B 28.01 (https://dejure.org/2001,16415)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.2001 - 2 B 28.01 (https://dejure.org/2001,16415)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - 2 B 28.01 (https://dejure.org/2001,16415)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2001 - 2 B 28.01
    Nach § 85 Abs. 2 ZPO, der gemäß § 173 VwGO auch im Verwaltungsprozess anwendbar ist (BVerfGE 60, 253 ; BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1990 - BVerwG 3 C 20.88 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 170 S. 35 f.), steht das Verschulden des Bevollmächtigten dem Verschulden der Partei gleich.
  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 390.94

    Wiedereinsetzung - Rechtsmittelbegründungsfrist - Eigenverantwortliche Prüfung -

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2001 - 2 B 28.01
    Die behauptete Divergenz der Berufungsentscheidung zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 1995 - BVerwG 9 C 390.94 - (Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 194 S. 7) besteht nicht.
  • BVerwG, 31.05.1990 - 3 C 20.88

    Anrechnung von Anwaltsverschulden bei Beantragung einer Fristverlängerung

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2001 - 2 B 28.01
    Nach § 85 Abs. 2 ZPO, der gemäß § 173 VwGO auch im Verwaltungsprozess anwendbar ist (BVerfGE 60, 253 ; BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1990 - BVerwG 3 C 20.88 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 170 S. 35 f.), steht das Verschulden des Bevollmächtigten dem Verschulden der Partei gleich.
  • BVerwG, 09.01.1995 - 11 C 24.94

    Gerichtsentscheidung - Rechtsanwalt - Empfangsbekenntnis - Zurechnung bei

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2001 - 2 B 28.01
    Bestellt der Prozessbevollmächtigte, wie hier Rechtsanwalt R., für den Tag seiner Abwesenheit einen anderen Rechtsanwalt zu seinem Vertreter, so ist dieser nun ebenfalls Bevollmächtigter der Prozesspartei; auch sein Verschulden wird der Prozesspartei gemäß § 173 VwGO, § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet (Beschluss vom 9. Januar 1995 - BVerwG 11 C 24.94 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 193 S. 5 f.).
  • LAG Hessen, 05.06.2012 - 15 Sa 871/11

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Anwaltsverschulden;

    Bestellt der Prozessbevollmächtigte für seinen Urlaub einen anderen Rechtsanwalt zu seinem Vertreter, so ist dieser nun ebenfalls Bevollmächtigter der Prozesspartei; auch sein Verschulden wird der Prozesspartei gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet (vgl. BVerwG 12. Juni 2001 - 2 B 28/01 - (nv) zitiert nach juris Rz. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2016 - 12 A 1619/15

    Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung von Leistungen als Darlehen;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2001- 2 B 28.01 -, juris Rn. 5.
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